Rechte und Pflichten

In der Lehre haben Sie diejenigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Lehrvertrag ergeben. Der Lehrvertrag muss durch das zuständige kantonale Amt genehmigt werden. Der Lehrbetrieb ist berechtigt Ihnen die notwenigen Weisungen zu Arbeit und Verhalten zu erteilen und verpflichtet Sie nach den Vorgaben des Bildungsplanes bestmöglichst auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten.

Lehrvertrag

Um eine Lehre beginnen zu können, müssen Sie mit einem Lehrbetrieb einen Lehrvertrag abschliessen. Dieser Vertrag muss vom zuständigen kantonalen Amt genehmigt werden. Ihre Eltern müssen mitunterzeichnen. Der Vertrag regelt die Grundlagen Ihrer Anstellung als Auszubildende / Auszubildender und kann nur in Ausnahmefällen vorzeitig aufgelöst werden. Schritt für Schritt machen Sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut - darum ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz und in der Berufsschule kennen. Die FOMA hat Ihnen untenstehend wichtige Informationen zusammengestellt.

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Schicht-/Nachtarbeit

In vielen Betrieben laufen die Produktionslinien in mehreren Schichten während sieben Tagen in der Woche. Die Bereitschaft Schicht- und Nachtarbeit zu leisten, ist eine unabdingbare Voraussetzung für jede Anlagenführerin und jeden Anlagenführer. Die körperliche Fähigkeit einer Person Schicht- und Nachtarbeit zu leisten, muss bereits während der Ausbildung überprüft werden. Auszubildende dürfen von den Betrieben deshalb mit Bewilligung der Bundesbehörden im 1. Lehrjahr während 30 Nächten, im 2. während 50 Nächten und im 3. Lehrjahr ohne Beschränkungen im Schichtbetrieb eingesetzt werden.

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Die ersten Tage im Betrieb

In den ersten Tagen und Wochen der Lehre kommt viel Neues und Ungewohntes auf Sie zu. Niemand erwartet Wunder von Ihnen. Schliesslich machen Sie die Lehre, um etwas zu lernen! Aber Achtung: Sie sind jetzt Teil der Arbeitswelt und man erwartet eine entsprechende Haltung und Zuverlässigkeit von Ihnen. Ab jetzt sind Sie nicht mehr Schülerin / Schüler sondern Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer. «Aller Anfang ist schwer» heisst es, aber es wird nicht lange dauern, bis das anfangs Ungewohnte für Sie zum Alltag wird. Ihre Kolleginnen und Kollegen, wie auch Ihre Vorgesetzten werden Ihnen gewiss eine Angewöhnungszeit zugestehen. Allgemeine Tipps zum verlangten Verhalten finden Sie unten.

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