Rechte und Pflichten
In der Lehre haben Sie diejenigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Lehrvertrag ergeben. Der Lehrvertrag muss durch das zuständige kantonale Amt genehmigt werden. Der Lehrbetrieb ist berechtigt Ihnen die notwenigen Weisungen zu Arbeit und Verhalten zu erteilen und verpflichtet Sie nach den Vorgaben des Bildungsplanes bestmöglichst auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten.