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Für den Lehrbetrieb

Die Ausbildung von Lernenden sichert die Zukunft der eigenen Firma und Branche. Ohne ausgebildete Mitarbeitende in der Produktion ist der industrielle Fertigungsstandort Schweiz spätestens in ein paar Jahren nicht mehr konkurenzfähig. Der chronische Mangel an Fachkräften für die Produktion ist in jeder Firma spürbar. Dies sind nur drei der vielen guten Gründe, jungen Menschen einen Ausbildungsplatz als Anlagenführerin / Anlagenführer anzubieten. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Ablauf der Lehre.

Bildungserlasse: Lehrbeginn ab Sommer 2026

Mitte Oktober 2025 wurde die Bildungsverordnung EFZ sowie der dazugehörige Bildungsplan vom Bund (SBFI) genehmigt. Ab 1. Januar 2026 treten sie in Kraft und werden ab Lehrbeginn Sommer 2026 umgesetzt werden.

Das erste neurechtliche Qualifikationsverfahren wird im Frühjahr 2029 stattfinden.

Bildungserlasse: Lehrbeginn bis Sommer 2025

Die nachfolgenden Unterlagen gelten für Lernende mit Lehrbeginn bis und mit Sommer 2025. Das letzte ordentliche Qualifikationsverfahren nach diesen Erlassen wird im Frühjahr 2028 duchgeführt.

Lehrbetrieb werden

Schön, dass Sie sich für die Ausbildung von Anlagenführerinnen / Anlagenführer interessieren! Damit Ihr Unternehmen Anlagenführerinnen / Anlagenführer ausbilden kann und damit zum Ausbildungsbetrieb wird, müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Mehr Informationen finden Sie unter Voraussetzungen.

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