Lehrlingslohn
Für Ihre Arbeit während der Lehre haben Sie Anspruch auf einen Lehrlingslohn. Dieser ist von Betrieb zu Betrieb und regional unterschiedlich. In den allermeisten Betrieben, erfolgt nach dem 1. und dem 2. Lehrjahr eine Anpassung des Lehrlingslohns.
Die üblichen Lehrlingslöhne liegen im
1. Jahr zwischen CHF 500 - 700.-
2. Jahr zwischen CHF 700 - 900.-
3. Jahr zwischen CHF 900 - 1'100.-
Für Einsätze in der Schicht und während der Nacht werden Sie zusätzlich entlohnt.
Lohnabzüge
Die Abzüge sind im Lehrvertrag zu regeln. Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien sowie für bezogene Leistungen des Arbeitgebers (z.B. für Verpflegung) vorgenommen werden.
Für die obligatorische Berufsunfall-Versicherung, für den Schulbesuch oder den Besuch von überbetrieblichen Kursen sowie für die Lehrabschlussprüfung dürfen hingegen keine Abzüge erfolgen. Die entsprechenden Kosten trägt vollumfänglich der Lehrbetrieb.
Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst, werden von Ihrem Lehrlingslohn mindestens die Abzüge für die Sozialversicherungen in Abzug gebracht:
- AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung),
- IV (Invaliden-Versicherung),
- EO (Erwerbsersatzordnung),
- ALV (Arbeitslosenversicherung).
- Möglicherweise kommen dazu noch Abzüge für eine Krankentaggeldversicherung. Der Lehrbetrieb darf dir auch Beiträge für die Nichtberufsunfall-Versicherung abziehen. Sämtliche Abzüge müssen auf der monatlichen Lohnabrechnung aufgelistet sein.